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Begleiteter Umgang

 

Grundlagen für den Begleiteten Umgang können familiengerichtliche Anordnungen, vom Jugendamt unterstützte Wünsche einzelner Beteiligter, oder private Vereinbarungen sein. Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, unabhängig davon, ob Eltern verheiratet, geschieden, oder auch so getrennt lebend sind.

Oft sind Trennungen der Sorgeberechtigten aber konfliktbelastet; Beziehungen, Absprachen und vor allem die Bedürfnisse der Kinder nehmen dann eine untergeordnete Rolle ein. Die meisten Kinder bekommen dann Loyalitätsprobleme, die sich belastend auswirken.

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Wir bieten eine professionelle Begleitung in solchen Situationen an, die zur Stärkung der kindlichen Ich-Ebene beitragen soll und zu mehr Alltagsstabilität. Das Wohl des Kindes soll gefördert und geschützt werden. Das Fernziel ist natürlich, die Eltern zu einer selbständigen Umgangsregelung und Umsetzung zu befähigen. Die Neutralität der Rolle ist dabei ebenso wichtig wie Räumlichkeiten, die wir für die Treffen zur Verfügung stellen können.

begleiteter Umgang Freiraumwohnung
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