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Hilfeempfänger/ Klienten

Das Tolle an unserem Beruf ist, dass uns Menschen ihre Geschichten erzählen. Jede Geschichte ist so einzigartig, wie der Mensch, der sie erzählt. Wenn Menschen um Hilfe und Unterstützung bitten, ist das ein wahrlich mutiger Schritt. Davor haben wir großen Respekt. Wir bedanken uns für viele tolle und spannende Geschichten. Sie haben unser Leben bunter gemacht. Wir hoffen, dass wir auch in ihrem Leben den ein oder anderen unterstützenden Farbklecks setzen konnten.

(Christel Rotering und Markus Wellmann)

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Unsere Klienten/innen sind Kinder, Jugendliche und deren Familien und/oder Erziehungsberechtigten. Sie sind Empfänger unserer sozialpädagogischen Dienstleistungen.

In der Regel stellen Eltern/Erziehungsberechtigte  beim Jugendamt einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung. Wird ein entsprechender Hilfebedarf beim Jugendamt festgestellt, werden wir gegebenenfalls damit beauftragt, die Hilfe zu leisten.

In einem Hilfeplangespräch wird mit allen Beteiligten überlegt, welche Ziele in einem bestimmten Zeitraum erreicht werden sollen. Diese Ziele werden möglichst so konkret formuliert, dass ein paar Monate später überprüft werden kann, ob diese Ziele erreicht worden sind. Über jedes Hilfeplangespräch verfasst das Jugendamt ein Hilfeplanprotokoll. Das Hilfeplanprotokoll ist die gemeinsame Arbeitsgrundlage.

Im Bereich des Ambulant Betreuten Wohnens sind Menschen mit Behinderung teilweise Kunde/in und Klient/in in einer Person. In diesem Fall verfügt unser Klient/in über ein Budget, über das er verfügen kann. Er ist so unser Auftraggeber/in und gleichzeitig Empfänger/in unserer Hilfeleistungen. Auch hier gibt es ein Hilfeplanverfahren und ein Hilfeplanprotokoll, aus dem sich unser Auftrag ergibt.

 

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